
Bei der Bekanntgabe des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes, die im Bundesgesetzblatt am 21. Juli 2017 erfolgt ist, ist es zu einem Fehler gekommen. Darauf weist der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Mitteilung hin. Der Bundestag hatte das Einfrieren der Berechnungsgrundlage für die vermiedenen Netzentgelte auf dem Niveau des Jahres 2016 beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte hier noch das Jahr 2015 vorgesehen.
Im Bundesgesetzblatt sei der insoweit relevante § 120 Abs. 5 EnWG jedoch in der Fassung des Regierungsentwurfs veröffentlicht worden. Auf diesen Fehler habe der VKU die Bundesregierung hingewiesen, die daraufhin erklärt habe, dass der Fehler im Rahmen des Berichtigungsverfahrens korrigiert werde. Die Korrektur soll zeitnah erfolgen. Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz ist am 18. Juli 2017 in Kraft getreten.
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