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Amtsgericht leitet Sanierungsverfahren von Fuhrländer ein

14.12.2012 − 

Das Amtsgericht Montabaur hat am Dienstag das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung des in Schieflage geratenen deutschen Windanlagenherstellers Fuhrländer eingeleitet. Sachwalter ist der Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, wie die Fuhrländer AG mitteilte.

Durch die Eröffnung des Verfahrens hat der Windkraftanlagenhersteller nun die Möglichkeit, den bereits eingeleiteten Sanierungskurs konsequent fortzusetzen. So können in einem eröffneten Verfahren Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die sonst bei einer Restrukturierung nicht möglich gewesen wären, heißt es weiter.

Vor dem Eröffnungsbeschluss hatte Prof. Schmidt in einem Gutachten an das Gericht festgestellt, dass die Fuhrländer AG nach einer Entschuldung grundsätzlich erhalten und saniert werden kann. Fuhrländer verfüge über das erforderliche Personal, gut ausgebildete Experten und das notwendige Know-How, um das Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren, so der Sachwalter. Bei der Sanierung in Eigenverwaltung verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsleitung. Der Sachwalter begleitet die Geschäftsleitung im Sanierungsprozess und überwacht die Sanierungsmaßnahmen als ‚verlängerter Arm des Gerichts’. Der Geschäftsbetrieb an dem Produktionsstandort in Liebenscheid läuft uneingeschränkt weiter.

Personalmaßnahmen seien nichts desto trotz unerlässlich, so Schmidt. Diese würden jedoch sozialverträglich erfolgen. Entsprechende Gespräche würde die Geschäftsleitung bereits mit dem Betriebsrat führen, so die Mitteilung. Priorität bei der Sanierung ist eine Entschuldung des Unternehmens und die Fortführung des Betriebs. Aus diesem Grund sei man bereits mit Unterstützung der Unternehmensberatungsgesellschaft KPMG auf der Suche nach Investoren. Erste Gespräche mit potenziellen Interessenten hätten bereits stattgefunden, teilte eine Sprecherin mit.


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