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FfE: Solarwärmeanlagen bei Förderung gegenüber Photovoltaik-Anlagen im Nachteil

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) weist auf eine trotz der massiven Kürzungen im Photovoltaikbereich weiterhin bestehende Asymmetrie bei der Förderung von Solarwärmeanlagen und PV-Anlagen hin.
Quelle: FfE
22.11.2012 − 

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) weist auf eine trotz der massiven Kürzungen im Photovoltaikbereich weiterhin bestehende Asymmetrie bei der Förderung von Solarwärmeanlagen und Photovoltaikanlagen hin.

Besitzer von kleinen PV-Anlagen erhalten seit Anfang des Monats eine Vergütung von 17,9 Cent für jede in das Netz eingespeiste kWh Strom. Eine Privatperson könne damit für eine 5-kW-PV-Anlage innerhalb von 20 Jahren mit einer effektiven Förderung von etwa 435 €/m² rechnen, rechnet die FfE vor. Das Marktanreizprogramm unterstützt die Errichtung von kleinen bis mittelgroßen ST-Anlagen mit einem pauschalen Betrag von 1.500 €. Bei einer typischen ST-Anlage (12,5 m² mit 800 Liter Puffer) ergebe sich somit ein direkter Zuschuss von 120 €/m², obwohl die Solarthermieanlage pro Fläche einen höheren nutzbaren Energieertrag liefere als die Photovoltaikanlage.

Für einen ausgewogenen Vergleich müsse allerdings zum einen beachtet werden, dass dem Fördermittelgeber – im Gegenzug für die PV-Förderung – der eingespeiste Strom zur weiteren Vermarktung überlassen wird. Aus diesem Grund reduziere sich der Förderbetrag um den EEX-Baseloadpreis von derzeit 4,35 ct/kWh. Außerdem müsse die höhere Wertigkeit des Stromes gegenüber der Wärme berücksichtigt werden. Durch die Gewichtung mit dem sogenannten Primärenergiefaktor lässt sich die Primärenergie-Menge (z.B. Gas, Öl oder Kohle) ermitteln, die durch die regenerativ gewonnene Energie eingespart wurde. Für Wärme beträgt dieser Faktor 1,1, für Strom 2,6.

Die FfE weist darauf hin, dass das Ungleichgewicht der Förderbedingungen selbst nach dieser primärenergetischen Bewertung bestehen bleibe. Jede durch ST substituierte Primärenergieeinheit werde mit weniger als einem Drittel der Summe bezuschusst, die PV-Anlagen erhalten. Für PV-Strom ergibt sich den Berechnungen zufolge eine Förderung vermiedener fossiler Primärenergie von 5,4 ct/kWh, für ST-Wärme sind es 1,7 ct/kWh. In ähnlicher Relation ständen die Zuschüsse pro vermiedener CO2-Emissionen über die Laufzeit von 20 Jahren: 250 €/Tonne für PV-Systeme (bei 560 g CO2/kWh für den deutschen Strommix) und 75 €/Tonne für ST-Anlagen (bei 244 g CO2/kWh für Erdgas).     


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