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Centrotherm: Gläubiger bestätigen Sanierungskurs

29.11.2012 − 

Die erste Gläubigerversammlung nach Einleitung des Schutzschirmverfahrens im Juli 2012 hat den eingeschlagenen Sanierungskurs der centrotherm photovoltaics AG bestätigt. Das teilte das Unternehmen heute mit.

Im Rahmen des vom Amtsgericht Ulm anberaumten Berichts- und Prüftermins hätten die dort vertretenen Gläubiger einstimmig den Beschluss gefasst, dass das Unternehmen in Eigenverwaltung fortgeführt wird. Auch der zunächst vom Gericht eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wurde nach Wahl eines weiteren Mitglieds zum endgültigen Gläubigerausschuss bestimmt.

Der Entwurf des Insolvenzplans der centrotherm photovoltaics AG sieht vor, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch eine Umwandlung der Forderungen der ungesicherten Gläubiger in Aktien der Gesellschaft gestärkt wird (EUWID 44/2012). Auf diese Weise soll ein Ausgleich der Interessen der Anteilseigner und der Gesellschaft am Fortbestand und am Kapitalmarktzugang des Unternehmens sowie der Gläubiger an der bestmöglichen Befriedigung ihrer Forderungen geschaffen werden.

Der Insolvenzplan bedarf der Zustimmung der Gläubiger und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. Danach kann den Vorgaben des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bzw. der Insolvenzordnung entsprechend die Aufhebung des Planverfahrens erfolgen. Die centrotherm photovoltaics AG könnte dann wieder auf einer soliden Basis als saniertes Unternehmen in voller Eigenständigkeit am Markt operieren.

Auch die Gläubigerversammlungen für die Tochtergesellschaften centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG und centrotherm SiTec GmbH, für die eigenständige Verfahren laufen, haben die Fortführung des Geschäftsbetriebs in Eigenverwaltung beschlossen, wie centrotherm weiter berichtet.


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