Register für mehr Transparenz im Ökostrom-Markt gestartet
Das Umweltbundesamt (UBA) hat das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) in Betrieb genommen. Mit den Herkunftsnachweisen zertifiziert das UBA Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Die Nachweise sollen die Vermarktung von Ökostrom überwachen und eine Doppelvermarktung ausschließen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Grundlage ist eine Richtlinie der Europäischen Union.
Um die Herkunftsnachweise zu erhalten, müssen Stromproduzenten ihre Anlagen beim HKNR registrieren. Die Erzeuger müssten dafür auf fixe Vergütungen oder Marktprämien aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichten. Die Nachweise werden in elektronischer Form ausgestellt und bestätigen laut UBA, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede MWh wird exakt ein Nachweis ausgestellt. Um eine doppelte Vermarktung auszuschließen, werden die Nachweise nach einmaliger Nutzung entwertet.
Die Schaffung des Ökostrom-Registers ist durch die EU-Richtlinie 2009/28/EG festgelegt. Seit Anfang Januar stellt die Behörde Nachweise für in Deutschland produzierten Strom aus. Herkunftsnachweise für importierten und exportierten Strom soll es künftig ebenfalls geben, so das UBA weiter. Derzeit seien Absprachen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten am Laufen, an deren Ende gemeinsame Regelungen zur Anerkennung ausländischer Zertifizierungen stehen sollen.
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