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Deckel für EEG-Umlage, EEG-Soli und verzögerte Einspeisevergütung: Altmaiers Vorschläge im Überblick

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat am 28. Januar 2013 einen Vorschlag zur Einführung einer "Strompreissicherung im EEG" gemacht.
Quelle: CDU/CSU-Fraktion/Christian Doppelgatz
29.01.2013 − 

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat am 28. Januar 2013 einen Vorschlag zur Einführung einer "Strompreissicherung im EEG" gemacht. Mit den Vorschlägen hat Altmaier allenthalben große Überraschung und eine breite Debatte ausgelös. Die Kernpunkte des Vorschlags sind im Folgenden zusammengefasst (Quelle: Bundesumweltministerium):

Zur "Sicherung der Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit" der EEG-bedingten Stromkosten soll die Höhe der EEG-Umlage erstmals gesetzlich festgeschrieben und begrenzt werden.

Dem Vorschlag zufolge bleibt die EEG-Umlage in den Jahren 2013 und 2014 unverändert auf dem seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Wert von 5,28 Cent je Kilowattstunde. Für die folgenden Jahre soll ihr Anstieg auf maximal 2,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden.

Zur Umsetzung dieser Strompreis-Sicherung sind laut BMU Einmal-Maßnahmen, die auf jeden Fall wirken, sowie ein System automatischer Stabilisatoren, die nur im Bedarfsfall wirken, erforderlich, zu dem alle Akteure der Energiewende einen ausgewogenen Beitrag leisten müssen. Unter anderem ist vorgesehen

  • den Zahlungsbeginn der Einspeisevergütung für Neuanlagen zu flexibilisieren,
  • die Ausnahme-Regelungen für energieintensive Unternehmen zu reduzieren und zu begrenzen,
  • die "zunehmende Entsolidarisierung" bei der EEG-Umlage durch Eigenproduktion und -verbrauch zu stoppen, sowie
  • einen einmaligen EEG-Soli von Betreibern von Bestandsanlagen zu erheben.

Die notwendigen Gesetzesänderungen sollen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und zum 1. August 2013 in Kraft treten.


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