Auswirkungen der jüngsten KWK-Gesetzesnovelle laut Bundesregierung erst 2013 bewertbar
Die Bundesregierung hält es für verfrüht, die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) unter den neuen Förderbedingungen zu beurteilen. „Belastbare Daten über die vergütungsfähigen Strommengen für 2012 werden erst im zweiten Quartal 2013 vorliegen“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Da die jüngste Novelle des KWK-Gesetzes (KWKG) erst am 19. Juli 2012 in Kraft getreten ist, seien die Auswirkungen noch nicht vollends zu überblicken.
Zwischen Juli und November 2012 seien 1.066 KWK-Anlagen in Betrieb gegangen. Planung und Bau größerer Anlagen brauchten jedoch eine gewisse Vorlaufzeit und die Marktteilnehmer müssten sich erst auf die neuen Bedingungen einstellen, argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium. Faktoren wie der Zeitpunkt der Außerbetriebnahme eines alten Heizkessels, sowie Fragen zur Finanzierbarkeit spielten ebenfalls eine Rolle.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten vor dem Hintergrund der neuesten KWKG-Novelle einen Anstieg des KWK-Zubaus für 2013 von ca. 40 Prozent prognostiziert. Das Fördervolumen läge dann bei 363,7 Mio. € (289,1 Mio. € für KWK Strommengen und 73,1 Mio. € für Wärme- und Kältenetze sowie neue Wärme- und Kältespeicher). Das Ausbauvolumen läge damit deutlich unter den 431 Mio. €, die von der Prognos AG und der Berliner Energieagentur GmbH im Herbst 2011 veranschlagt wurden. Die Zahlen deuteten darauf hin, dass das Ziel eines 25 prozentigen KWK-Anteils am deutschen Strommix bis zum Jahr 2020 nicht erreicht werden kann, heißt es seitens der Grünen-Fraktion im Bundestag.
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