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Untersteller will Verbot stockwerksübergreifender Geothermiebohrungen bald aufheben

30.09.2011 − 

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) will das Verbot stockwerksübergreifender Geothermiebohrungen bald wieder aufheben. Danach sei es grundsätzlich wieder möglich, bei Erdwärmesonden-Bohrungen tiefer als nur bis zum ersten Grundwasserleiter zu bohren, teilte das Umweltministerium in Stuttgart mit. Bedingung hierfür sei ein ausreichender Versicherungsschutz der Bohrfirmen sowie die Einhaltung höherer Qualitätsstandards, die das Ministerium in Form von verbindlichen Leitlinien erarbeitet hat.

In den vorangegangenen Verhandlungen mit der Geothermiebranche und der Versicherungswirtschaft hatte das Umweltministerium einen verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz zur Bedingung gemacht, um die Tiefenbegrenzung aufzuheben. Demnach können nur Unternehmen, die einen Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens einer Mio. € nachweisen, eine Freigabe für die stockwerksübergreifende Bohrung erhalten. „Wir wollen dafür sorgen, dass unbeteiligte Dritte möglichst schnell entschädigt werden und nicht erst nach einem langen Rechtsstreit“, sagte Untersteller. Bohrunternehmen müssten zudem über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens fünf Mio. € Deckungssumme verfügen.

Die Leitlinien zur Qualitätssicherung von Erdwärmesonden sollen in der kommenden Woche an die unteren Wasserbehörden verschickt werden, hieß es weiter. „Die Leitlinien sind verbindlich, und deren Einhaltung wird genau überwacht“, betone Untersteller. Sie beinhalten unter anderem die fachlichen und formalen Anforderungen an die Bohrunternehmen und das Bohrpersonal. Auch Vorgaben zum Bohrverfahren und zur Ausrüstung auf der Bohrstelle und Anforderungen an die Baustoffe stünden in den Leitlinien, erklärte das Umweltministerium.


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