Rheinland-Pfalz will Tiefengeothermie im Außenbereich zulassen
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will Anlagen zur Nutzung der tiefen Geothermie künftig auch außerhalb geschlossener Ortschaften ermöglichen. Wie das Wirtschaftsministerium auf Anfrage von EUWID mitteilte, handelt es sich dabei um einen Paradigmenwechsel. Ziel sei die optimale Lage des Objektes unter Beachtung raumordnerischer Ziele, bauplanungsrechtlicher Vorgaben sowie Vorschriften des Umwelt- und Nachbarschaftsschutzes.
Um Konflikte mit der Wohnbevölkerung zu vermeiden, sollen Geothermie-Standorte auch im Außenbereich mit einer entsprechenden Entfernung zu den Ortschaften eingeschlossen werden, so das Ministerium. Voraussetzung hierfür sei § 35 Abs. 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Nach dieser Bestimmung muss die Errichtung eines Geothermiekraftwerks ortsgebunden sein, um Elektrizität zu erzeugen und gegebenenfalls zusätzlich Fernwäme auszukoppeln. Diesen Nachweis habe das Unternehmen im Genehmigungsverfahren zu erbringen.
Weiter teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass die Landesregierung für Geothermievorhaben eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung einführen möchte. Hierfür sei eine Änderung der bundesweiten UVP-Verordnung im Bergrecht erforderlich. Im Bundesrat gebe es allerdings bislang keine Mehrheit für dieses Vorhaben. Auf Landesebene plant die Regierung einen Erlass, der eine weitestmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit bereits auf der Grundlage der geltenden bergrechtlichen Vorschriften ermöglichen soll.
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