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Geothermieschäden in Staufen: Stadt und Geschädigte einigen sich auf Schlichtung

19.09.2012 − 

Im Streit um die durch Geothermiebohrungen ausgelösten Schäden in der Stadt Staufen im Breisgau haben sich die Stadtverwaltung und die Interessengemeinschaft der Riss-Geschädigten (IGR) auf eine Schlichtung geeinigt. Am Montag unterzeichneten beide Seiten eine Schlichtungsordnung für die Schadensregulierung. Damit sei der Weg frei für die Streitbeilegung außerhalb der Gerichte, teilte die Stadt mit. Nun könnten die geschädigten Privateigentümer Anträge an die Schlichtungsstelle stellen und selbst entscheiden, wann der endgültige Schadensausgleich erfolgen soll.

Nach Angaben der Stadtverwaltung hatte das Land Baden-Württemberg bereits im Jahr 2010 eine Mio. € zur Finanzierung von Sofortmaßnahmen bei Privateigentümern bereitgestellt. Die endgültige Finanzierung aller Schäden sei jedoch noch nicht geklärt. Nach entsprechenden Zusagen des Landes Baden-Württemberg und der kommunalen Spitzenverbände, die jeweils die Übernahme von einem Drittel der Schadenssumme zugesagt hätten, sei die Finanzierung des letzten Drittels nach wie vor offen. Die Stadt Staufen hat nach eigener Darstellung derzeit Schäden an sieben Gebäuden von grob geschätzt 5,8 Mio. €.

Bisher wurden insgesamt rund 6,2 Mio. € für die Sanierungsmaßnahmen am Sondenfeld für die Herstellung von zwei Brunnen und die bisherigen, vorläufigen Sanierungsmaßnahmen ausgegeben, hieß es seitens der Stadtverwaltung weiter. Das Land Baden-Württemberg und die Kommunen Baden-Württembergs hätten davon rund 4,1 Mio. € getragen. Die Stadt habe den Rest von rund zwei Mio. € zuzüglich eigener personeller Aufwendungen von rund 0,5 Mio. € übernommen.


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