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Vermittlungsausschuss: Nullnummer bei der energetischen Gebäudesanierung

Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist gescheitert.
Quelle: Bundesrat
13.12.2012 − 

Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist gescheitert. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung „trotz intensiver Vermittlungsbemühungen“ nicht möglich gewesen sei, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates.

Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen könne daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Mio. € jährlich aufzulegen.

Der Vermittlungsausschuss habe beschlossen, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen, heißt es weiter. Sie stelle sicher, dass Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig seien, von der Grunderwerbsteuer befreit würden. Die Regelung sei erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, habe mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun.

Bundestag und Bundesrat müssten den Änderungsvorschlag noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich den Angaben zufolge bereits in dieser Woche mit dem Gesetz, "das wegen der umfangreichen inhaltlichen Streichungen einen neuen Titel erhält".


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