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Kommunen und Energiewirtschaft begrüßen Verabschiedung des KWK-Gesetzes im Bundestag

24.05.2012 − 

Der Bundestag hat heute die Novelle des KWK-Gesetzes beschlossen. Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen werten die Erhöhung des Zuschlags um 0,3 Cent pro kWh für neue und modernisierte KWK-Anlagen als „wichtigen Impuls für den Ausbau der dezentralen Energieerzeugung“.Ähnlich positiv bewertet die Energiewirtschaft die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.

Auch die Entscheidung, ab 2013 für alle vom Emissionshandel betroffenen Anlagen einen Zuschlag von 0,3 Cent pro kWh zu gewähren, werde unterstützt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von VKU, DStGB und Deutschem Städtetag. Der neue Zuschuss bewege sich dann je nach Leistungskategorie der Anlagen zwischen 1,8 und 5,41 Cent. Dreiviertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht nach Angaben der Verbände aus KWK-Anlagen.

Die jetzt im KWK-Gesetz vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags bleibe zwar hinter den Empfehlungen des VKU und der kommunalen Spitzenverbände zurück, sei aber dennoch als Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen bei der Modernisierung und dem Neubau von KWK-Anlagen zu werten. Die Novelle des KWK-Gesetzes beinhalte darüber hinaus notwendige Anreize, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen durch den Bau von Wärme- und Kältespeichern zu flexibilisieren. Sie sorge zudem für sinnvolle Vereinfachungen im Bereich der Förderung von Wärmenetzen, heißt es seitens der Verbände weiter.

Lob äußerte auch der BDEW. „Der Bundestag hat mit seiner heutigen Entscheidung zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) den Weg für die Weiterentwicklung dieser Technologie in Deutschland geebnet“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller. Die Entscheidung sei umso bedeutender, als die EU-Kommission am Dienstag festgelegt hatte, dass für einen Zuschuss zum Neubau hocheffizienter Kraftwerke zwischen 2013 und 2016 scharfe Kriterien erfüllt sein müssen.


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