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Bundesrat billigt KWK-Gesetz

15.06.2012 − 

Das Plenum des Bundesrats hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes gebilligt. Die Länderkammer folgte den Empfehlungen des Wirtschafts- und des Umweltausschusses, für den Gesetzentwurf kein Vermittlungsverfahren anzustreben. Somit kann die verbesserte Förderung der KWK in Kürze Rechtskraft erlangen.

Ziel ist des Gesetzes ist es, das 25-Prozent-Ziel zu erreichen, nach dem bis zum Jahr 2020 etwa 25 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland aus KWK-Anlagen stammen soll. Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro kWh. Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro kWh. Berücksichtigt werden darüber hinaus Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei kW.

Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, werden künftig ebenfalls nach dem KWK-Gesetz gefördert. Damit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien beizutragen. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Mio. € pro Jahr bleibt erhalten.

In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat, dass das neue Gesetz keinen Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt. Das hätte dieser besonders effizienten Technik zum Durchbruch verhelfen können, so der Bundesrat. Die Bundesregierung solle daher prüfen, inwieweit die Technologie zukünftig in Förderprogramme integriert werden könnte.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßten das Bundesrats-Votum. Die Länderkammer sei weitestgehend auf die Forderungen der Energiewirtschaft eingegangen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller. Die Novelle sei ein positives Signal für die Energiewende in Deutschland. Für den VKU hingegen bleibe die vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags hinter den Empfehlungen des Verbands zurück. Dennoch wertet der Verband das Gesetz als deutliche Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen.


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