Abwrackprämie für alte Heizungen noch unsicher
Ob die Bundesregierung erwägt, eine Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einzuführen, will das Bundesumweltministerium (BMU) nicht bestätigen. Da es sich um eine laufende Ressortabstimmung handele, mache eine Stellungnahme aufgrund möglicher Änderungen keinen Sinn, sagte ein Sprecher des BMU. Die Bild-Zeitung hatte berichtet, dass Hauseigentümer künftig eine Einmalprämie erhalten könnten, wenn sie ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine neue Anlage tauschen. Zur Finanzierung würden Abgaben von den Heizöl- und Gashändlern vorgeschlagen. Die Höhe der Prämie sei offen.
Nach Angaben des BMU liegt bisher noch kein Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) vor. Bisher sei lediglich die Ressortabstimmung zu einem Erfahrungsbericht über das EEWärmeG eröffnet worden. Die Erstellung des Berichts soll im September auf Arbeitsebene beginnen, so der BMU-Sprecher. Im Dezember rechnet er mit einem ressortabgestimmten Erfahrungsbericht, der anschließend ins Kabinett gehe. Auf Basis des Berichts soll dann eine Novelle des EEWärmeG in Angriff genommen werden. Es sei jedoch noch unklar, ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Novellierung kommen wird.
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