„Regierungsprogramm Elektromobilität“ will Forschungsförderung ausweiten
Die Bundesregierung hat am 18. Mai eine Milliardenförderung und Steuervergünstigungen sowie Sonderrechte für Elektroautos in Deutschland beschlossen. Die Maßnahmen sind Teil des Regierungsprogramms Elektromobilität, welches die Empfehlungen, die sich aus dem zweiten Bericht der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) ergeben, umsetzen sollen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt zwar eine von der Industrie favorisierte Kaufprämie von mehreren tausend Euro pro Elektroauto ab, sie will aber mit einem Mix von Maßnahmen und neuen Anreizen zum Kauf elektrischer Dienstwagen das Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 erreichen. Bis 2030 soll diese Zahl auf sechs Millionen Autos steigen.
Wie dem Programm zu entnehmen ist, stellt der Bund besonders für die Batterieforschung bis 2013 eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung. Zudem sollen Elektroautos für zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Derzeit sind ausschließlich reine Elektro-Personenwagen für fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. In Zukunft sollen alle bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer nachweisen, für zehn Jahren von der Steuer befreit werden. Die Dienstwagenbesteuerung soll so geändert werden, dass E-Autos nicht weniger attraktiv sind als herkömmliche Wagen.
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