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Grüne kritisieren Kompromiss zur CCS-Technologie

28.06.2012 − 

Die Bündnisgrünen im Deutschen Bundestag haben den gestern im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zur Abscheidung, Transport und Verpressung von CO2 kritisiert. Eine Koalition aus schwarz-gelber Bundesregierung sowie Rot-Rot in Brandenburg habe ein totes Pferd reanimiert, erklärten der Erste Parlamentarische Geschäftsführer und der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck und Oliver Krischer, in Berlin. Obwohl es kein einziges CCS-Projekt gebe und neue Kohlekraftwerke längst nicht mehr wirtschaftlich seien, schaffe man nun eine Rechtsgrundlage.

Die Grünen-Politiker unterstrichen, dass für die Energiewende und den Ausbau Erneuerbarer die CCS-Technologie nicht gebraucht werde. Stattdessen zementiere CCS überkommene Strukturen in der Energiewirtschaft. Die Mehrheit im Vermittlungsausschuss habe die ungeklärten Risiken und die Bedenken der Bevölkerung ignoriert. Zudem sei der Vermittlungsausschuss nicht auf den Vorschlag der Grünen eingegangen, mit dem CCS-Gesetz die Forschung als Rückfalloption für unvermeidbare prozessbedingte Emissionen aus Stahlwerken und ähnlichem zu ermöglichen.

Nach achtmonatigen Verhandlungen haben sich Bund und Länder gestern darauf geeinigt, die CCS-Technologie zuzulassen. Sie soll allerdings auf Speicher begrenzt sein, die jährlich nicht mehr als 1,3 Mio. t CO2 einlagern, teilte der Bundesrat mit. Insgesamt darf laut dem Kompromiss die Höchstspeichermenge in Deutschland 4 Mio. t nicht überschreiten. Zudem verständigte sich das Gremium darauf, die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage um 10 auf 40 Jahre zu verlängern.

Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses präzisiere zudem die Länderöffnungsklausel, so der Bundesrat. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssten die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen. Der ausgehandelte Kompromiss muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.


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