Bundesrat lehnt CCS-Gesetz ab und streitet über Ausstiegsklausel und Haftungsfragen
Das umstrittene Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) ist vorerst vom Tisch. Der Bundesrat stimmte in seiner heutigen Plenarsitzung mehrheitlich gegen den Entwurf. Deutschland hätte bis Juni dieses Jahres eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen müssen. Die Bundesregierung müsste nun - ähnlich wie in Österreich - CO2-Speicher für das gesamte Bundesgebiet ausschließen oder den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anrufen, um einen Kompromiss herbeizuführen.
Besonders umstritten waren bei den Ländern Haftungsfragen sowie eine Ausstiegsklausel, die auf Druck von Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingefügt worden war. Damit können die Länder unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Gebiete von CO2-Speicherungen ausnehmen. Brandenburg erneuerte seine Kritik, dass sich mit dieser Klausel Länder aus der Verantwortung stehlen. In einem gemeinsamen Antrag mit Hamburg und Sachsen hatte das Land angestrebt, die Länderklausel aus dem Gesetz zu streichen. Hierfür fand sich heute jedoch keine Mehrheit. Schon im Vorfeld der Plenarsitzung hatten der Umweltausschuss des Bundesrats sowie die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Sachsen empfohlen beziehungsweise beantragt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch hierauf konnte sich das Plenum nicht einigen.
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