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– Angesichts der Atomkatastrophe in Japan rückt der Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich stärker in den Fokus. Aktuell hat Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner einen Entwurf für die Novellierung des Ökostromgesetzes vorgestellt. „Wir wollen das Fördervolumen für Ökostromanlagen einmalig um fast 100 Mio. € aufstocken und damit die langen Wartelisten abbauen“, sagte Mitterlehner laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. „Darüber hinaus stehen künftig pro Jahr statt bisher 21 Mio. 30 Mio. € für den Ausbau des Ökostroms bereit, das ist ein Plus von 40 Prozent“. Um Nachteile für die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu verhindern, enthält die Novelle zudem ein neues Kostenbegrenzungsmodell.
Warteliste für Ökostrom-
Anlagen wird abgebaut
Zum Abbau der bestehenden Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll nach dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von insgesamt rund 97 Mio. € zur Verfügung stehen. Dafür werden nach Angaben des Ministeriums Tarife angeboten, die unter den aktuellen Einspeisetarifen liegen. „Wir wollen die Warteliste mit degressiven Tarifen abbauen, um den Konsumenten einen effizienten Einsatz ihrer Mittel zu garantieren und eine Überförderung zu verhindern“, so Mitterlehner. „Unsere Intention ist, dass sich der Ökostrom-Preis nach einer bestimmten Zeit mit dem Marktpreis schneidet, wenn es zu den erwarteten Technologiesprüngen kommt.“
Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Daher können alle Anträge, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, zu einem Tarif von 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorgereiht und abgewickelt werden. Betroffen seien 3.150 Anträge, teilte das Ministerium mit. Der Antragsteller könne selbst entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder weiter wartet. „Selbst diese Tarife liegen immer noch auf dem Niveau in Deutschland, wo die Mittel zuletzt gekürzt worden sind. Wir sind daher überzeugt, dass die Tarife gut angenommen werden“, so Mitterlehner.
Bei der Windkraft sind derzeit 152 Anträge in der Warteschleife, die bei einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden. Nur für die Kleinwasserkraft soll es statt abgesenkter Tarife einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von rund 20 Mio. € geben. Dadurch kann dem österreichischen Wirtschaftsministerium zufolge die Warteliste für 219 Kleinwasserkraftanlagen verkürzt werden.
Jährlich 30 Mio. € für
den Ausbau des Ökostroms
Damit es künftig nicht wieder zu Wartelisten kommt, wird das Fördersystem umgestellt und transparenter. Die einzelnen Technologien bekommen fixe Töpfe zugeteilt: Von den 30 Mio. € an jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das für die Photovoltaik drei Mio. € (statt bisher 2,1 Mio. €). Bei Wind sind es 14 Mio. €, bei Kleinwasserkraft 3,5 Mio. € und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun Mio. € pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im nächsten Jahr wieder eingereicht werden. Gleichzeitig sollen die Tarife rascher als bisher an die Marktpreise und die technologische Entwicklung angepasst werden.
Österreich zählt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im europäischen Vergleich schon jetzt zu den Spitzenreitern. Dazu trägt mit einem Anteil an der Ökostromerzeugung von 60 Prozent die Wasserkraft am stärksten bei, es folgt die Wärmekraft mit 30 Prozent. Weitere rund 10 Prozent basieren auf gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Biomasse und Biogas. Dieser Teil soll durch die neuen Maßnahmen bis spätestens 2015 auf 15 Prozent ausgebaut werden, so das Wirtschaftsministerium. Daher soll die jährliche Förderung für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen von 21 Mio. auf jährlich 30 Mio. € erhöht werden. Das heißt, dass die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Konsumenten unterstützt werden.
Bisher hat das zusätzliche Fördervolumen von 21 Mio. € folgende Zahlungsflüsse zur Folge: Die Konsumenten und Unternehmen zahlen derzeit pro Jahr insgesamt 340 Mio. € für die Förderung des Ökostroms. Das sind 35 € im Jahr pro Haushalt. Die Betreiber von neuen Ökostromanlagen nehmen nach dem aktuellen Gesetz über die gesamte Laufzeit 550 Mio. € an garantierten Stromtarifen ein, mit der sie ihre Anlage ausfinanziert und einen durchschnittlich rechnerischen Gewinn von sechs Prozent haben müssten. Diese 550 Mio. € setzen sich zusammen aus dem Marktpreis und den geförderten Tarifen, die alle Konsumenten zahlen.
„Die Vorteile des Ökostrom-Ausbaus und die steigende Unabhängigkeit von Atomstrom-Importen müssen uns auch etwas wert sein“, sagte Mitterlehner. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) müsste durch den geplanten Abbau der Wartelisten rund zehn € pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es aufgrund der Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von drei € pro Jahr kommen. Allerdings seien rund 25.000 sozial schwächer gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des Ökostromzuschlages befreit. Durch die Ausweitung nehmen die jedes Jahr dazukommenden Anlagen künftig über die gesamte Laufzeit ihrer Anlagen bis zu 800 Mio. € ein (Marktpreis und Förderung).
Neues Kostenbegrenzungsmodell
für energieintensive Unternehmen
Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, müsse nach Ablehnung des Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden. Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die Netztarife gekoppelt werden, teilte das Wirtschaftsministerium weiter mit. Die energieintensive Industrie liege auf einer niedrigeren Netzebene mit geringeren Netztarifen als Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe wird diese Umstellung nach Angaben des Ministeriums keine Mehrkosten bringen.
06.04.2011
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