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– Die von der Wasserwirtschaft geäußerten Bedenken gegen den Anbau von Energiepflanzen sind vom Biogasrat e.V. kritisiert worden. „Die Behauptungen der Deutschen Wasserwirtschaft zu den angeblichen Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf die Grundwasserqualität sind in weiten Teilen schlichtweg falsch und gehen an der landwirtschaftlichen Realität vorbei“, sagte Reinhard Schultz, der Geschäftsführer des Biogasrats e.V., der die Interessen der industriell orientierten Biogasunternehmen vertritt. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, denn der Energiepflanzenanbau für Biogasanlagen habe zur Folge, dass der Einsatz von Mineraldüngern deutlich reduziert werde.
Die Mineralstoffe der Energiepflanzen blieben vom Fermentationsprozess unberührt und könnten als organischer Dünger eingesetzt werden. Durch die Rücknahme von Gärrestresten werde es sogar Ackerbaubetrieben ermöglicht, im Kreislauf zu wirtschaften und den Zukauf von mineralischen Düngemitteln zu reduzieren, so Schultz. Auch werde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Energiepflanzenanbau für Biogasanlagen deutlich vermindert. Anbauziel sei eine hohe Biomasseproduktion je Flächeneinheit und daher stünden sortenreine Bestände beim Energiepflanzenanbau nicht im Vordergrund. Die Anwendung von Herbiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln könne somit deutlich reduziert werden.
Weniger Pflanzenschutzmittel bei
Silomais als bei Referenzkulturen
Dies wird dem Biogasrat zufolge auch von wissenschaftlicher Seite bestätigt: So zeige die Studie „Energiepflanzenbau für Biogasanlagen“ von Marianne Karpenstein-Machan und Christian Weber aus dem Jahr 2010, dass beim Silomaisanbau für Biogasanlagen 77 Prozent der Landwirte deutlich weniger Pflanzenschutzmittel einsetzten als beim Anbau einer Referenzkultur zur Nahrungsmittelproduktion. Ein ähnliches Bild zeichne die Studie beim stickstoffhaltigen Düngemitteleinsatz, der in der Energiepflanzenproduktion im Mais bei 52 Prozent und im Getreide bei sogar 67 Prozent der Betriebe habe reduziert werden können.
Auch müsse die Nachhaltigkeit von Biomasse bereits heute gewährleistet werden. Der Biogasrat weist darauf hin, dass die Biomassenachhaltigkeits-Verordnung (BioSt-NachV) eine Selbsterklärung für Landwirte vorschrreibt, die sicherstellt, dass die erzeugten Energiepflanzen nicht auf umgebrochenen Grünland oder schützenswerten Flächen angebaut werden. Außerdem müssten alle Schutzgebietsauflagen eingehalten werden. Diese Regelung gelte bereits heute für alle Biokraftstoffe und Bioerdgas.
Die vom Biogasrat kritisierten Bedenken sind von der Wasser- und Kommunalwirtschaft gerade in jüngster Zeit geäußert worden. So hat sich Mitte März der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) angesichts der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für „eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse unter besonderer Berücksichtigung des Gewässerschutzes“ ausgesprochen. Der zunehmende Anbau von Biomasse zur Biogasproduktion dürfe nicht zu Lasten der natürlichen Wasserressourcen gehen, hieß es seitens des VKU. Mit der Intensivierung der Erzeugung von Energiepflanzen und der Verwertung der Gärrückstände entstünden mittlerweile in vielen Regionen nachweisbar Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächengewässern. Insbesondere in Gebieten mit einer hohen Viehdichte und wachsendem Energiepflanzenanbau melden laut VKU kommunale Trinkwasserversorger erhöhte Nitrat- und Pflanzenschutzmitteleinträge im Rohwasser.
Als Ursache dafür sieht der Verband „Fehlanreize“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Deshalb müsse im Rahmen der anstehenden EEG-Novellierung der Gewässerschutz als Vergütungskriterium aufgenommen werden. Ein EEG-Erfahrungsbericht zu dem Gesetz, der die Grundlage der Überarbeitung bilden soll, solle im zweiten Quartal 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden, berichtet der VKU. Die Novelle soll Anfang 2012 in Kraft treten.
Dass der Anbau von Energiepflanzen kritisch betrachtet werden müsse, hatte auch Prof. Hans Mehlhorn, Technischer Geschäftsführer der Bodensee-Wasserversorgung und Altpräsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Ende Februar auf dem 25. Trinkwasserkolloquium des Instituts für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart (ISWA) geäußert. Da es beim Energiepflanzenanbau im Gegensatz zur Nahrungsmittelerzeugung nur um die gewonnene Menge gehe, sei mit einem unbegrenzten Einsatz von Agrarchemikalien zu rechnen. Auch die Düngung mit Gärresten, die als Endprodukte der Biogasgewinnung anfallen, stelle eine Gefährdung für die Gewässer dar, sagte Mehlhorn. Die Wasserwirtschaft müsse hier „kritische Fragen stellen und wenn nötig auch Grenzen aufzeigen“.
06.04.2011
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