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– Mit Blick auf die geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2012 hat die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) gefordert, die Wirtschaftlichkeit von Sanierungen zur Energieeinsparung stärker in den Fokus zu rücken. „Wir unterstützen die Forderung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund an die Deutsche Energie-Agentur (dena), zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren und ernsthaft darüber zu diskutieren, welche Modernisierungsmaßnahmen für Hauseigentümer vorteilhaft sind", sagte Paul Lothar Müller, der als Bausachverständiger für die GTÜ tätig ist.
Die dena hatte aus einer eigenen Studie zur energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern die Schlussfolgerung gezogen, dass sich die energiesparende Sanierung von Gebäuden in jedem Fall rechne. Die daraufhin von Teilen der Wohnungswirtschaft geäußerten Zweifel an der Plausibi-lität der Studienergebnisse hatte der Vorsitzende der dena-Geschäftsführung, Stephan Kohler, zurückgewiesen. Eine Methodendiskussion über Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Kostenaufteilungen sei unnötig, sagte er.
Dieser Auffassung widerspricht die GTÜ. Die energetische Gebäudesanierung rechne sich nicht überall, da es eine große Spanne zwischen minimalen und maximalen Energiesparmaßnahmen gebe, wandte Müller ein. So lasse sich der Erfolg einer Maßnahme erst dann nachweisen, wenn die zu beheizenden Flächen ermittelt wurden. Außerdem müssten der Verbrauch vor und nach der Modernisierung, das Bauwerksalter, die Restnutzungsdauer sowie die vorgesehene Finanzierung inklusive Tilgungsrate in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Die GTÜ weist darauf hin, dass Energiesparmaßnahmen sich erst rechneten, wenn die Mehreinnahmen infolge einer Mieterhöhung nach Paragraph 559 BGB die entstehenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten voll abdecken. „Besser wäre es, durch Energieeinsparung und Modernisierung einen Gewinn auszuweisen", unterstrich Müller. Die GTÜ empfiehlt, bei einer geplanten energetischen Gebäudesanierung öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige zurate zu ziehen.
16.03.2011
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