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– Energiedienstleistungen sollen in der EU in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen. Die EU-Kommission weist den Energiedienstleistern eine zentrale Rolle zu, wenn es um das Erreichen des 20-Prozent-Energieeinsparziels bis zum Jahr 2020 geht. „Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, den Marktzugang von Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren für energetische Sanierungen zu erleichtern", heißt es im „Energieeffizienzplan 2011", den die EU-Kommission in der vergangenen Woche in Brüssel vorgestellt hat (vgl. zum Energieeffizienzplan auch den Kasten auf der übernächsten Seite).
Der Energieeffizienzplan verweist darauf, dass die größten Einsparpotenziale beim Energieverbrauch in Europa im Gebäudebestand liegen und die EU hier noch lange nicht auf Kurs liegt, um die 2020-Ziele zu erreichen. Potenziale könnten unter anderem durch Energiedienstleister und Contracting-Unternehmen gehoben werden. Im Blickpunkt stehen dabei sowohl der öffentliche als auch der private Gebäudebestand.
Das Contracting ist nach Auffassung der Kommission ein wichtiges Instrument, um den Sanie-rungsprozess im öffentlichen Gebäudebestand, aber auch bei der öffentlichen Infrastruktur, wie etwa der Straßenbeleuchtung, voranzubringen. Die Marktdurchdringung von Einspar-Contracting-Modellen, bei denen der private Energiedienstleister auf eigene Kosten Investitionen in die Energieeffizienz vornimmt und diese über die erzielten Einsparungen refinanziert, komme in vielen Mitgliedstaaten aber nicht voran, bemängelt die Brüsseler Behörde. So gebe es in der EU zwischen 700 und etwas mehr als 1.000 Energiedienstleister, die für ein Marktvolumen von 6,7 bis 8,5 Mrd. € ständen. Das Marktpotenzial liege aber in einer Größenordnung von 25 Mrd. €, berichtet die Kommission unter Verweis auf eine entsprechende Marktanalyse aus dem vergangenen Jahr.
Verantwortlich für den fehlenden Durchbruch am europäischen Contracting- und Energiedienstleistungsgeschäft seien unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen auf der einen Seite und das Fehlen verlässlicher Energieverbrauchsdaten auf der anderen Seite. Der Mangel an verlässlichen Verbrauchsdaten führe dazu, dass es zu Schwierigkeiten bei der Definition der „Baseline"-Kosten komme, die für die Messung der Einsparung entscheidend sind. Die EU-Kommission kündigte an, noch im laufenden Jahr Vorschläge für einen Rechtsrahmen zu unterbreiten, der zur Überwindung der bestehenden Probleme beitragen könne.
Auf der Seite der potenziellen Nachfrager von Energiedienstleistungen identifiziert die Kommission derzeit noch Vorbehalte, die auf unzureichende Kenntnis der angebotenen Dienstleistungen zurückgingen. Viele private und öffentliche Gebäudeeigentümer verfügten über keine systematischen Informationen über am Markt verfügbare Energiedienstleistungen oder zweifelten an der Qualität entsprechender Services, heißt es im Energieeffizienzplan. Um diesem Problem zu begegnen, will die Kommission den Mitgliedstaaten vorschlagen, Marktübersichten und Listen akkreditierter Energiedienstleister und Musterverträge vorzuhalten.
Damit Energiedienstleister ihre Rolle bei der Hebung der bestehenden Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebestand heben können, sei es wesentlich, dass sie Zugang zu finanziellen Ressourcen erhalten, heißt es weiter. Hier seien unterschiedliche innovative Finanzierungsmodelle sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene denkbar, berichtet die Kommission.
Synergien sieht die Brüsseler Behörde zwischen dem Contracting-Markt und der weiteren Entwicklung im Bereich Smart Metering und Smart Grids. Durch den Einsatz von Smart-Metering-Technologien werde das Problem der fehlenden Verlässlichkeit von Energieverbrauchsdaten verringert. Die Verfügbarkeit exakter Verbrauchsdaten „wird die öffentliche und private Nachfrage nach Energiedienstleistungen stimulieren und ermöglicht es den Dienstleistern, glaubhafte Einspar-Contracting-Modelle zur Senkung des Energieverbrauchs anzubieten".
Auf der Ebene der Stadtplanung sieht die Kommission große Potenziale in der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Nahwärmekonzepten. Brüssel will vorschlagen, dass thermische Stromerzeugungsanlagen künftig nur noch dann genehmigt werden dürfen, wenn eine Wärmenutzung erfolgt, sofern es rund um das thermische Kraftwerk eine hinreichende potenzielle Nachfrage nach Wärme gibt. Umgekehrt sollten Nahwärmesysteme, soweit möglich, gleichzeitig der Stromerzeugung dienen. Um die KWK zu stärken, soll der Strom aus den Anlagen bevorzugt in die Stromnetze der EU-Staaten eingespeist werden können.
16.03.2011
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